Baugutachter Mainz-Bingen

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Mainz-Bingen
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin


55218 Ingelheim am Rhein
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Mainz-Bingen steht Ihnen B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main als Baugutachterin zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Mainz-Bingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Mainz-Bingen kommen bzw. sich nicht in Mainz-Bingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Mainz-Bingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gebietskörperschaft „Landkreis Mainz-Bingen“ liegt im Osten von Rheinland-Pfalz. Ingelheim am Rhein ist die bevölkerungsreichste Kommune des Landkreises Mainz-Bingen und beherbergt den Sitz der Kreisverwaltung. Der Landkreis Mainz-Bingen hat rund 212.000 Einwohner (Stand: 31.07.2017). Die gesamte Ostgrenze und ein Teil der Nordgrenze des Landkreises Mainz-Bingen werden vom Rhein gebildet. Die Nahe mündet in Bingen in den Rhein. Die Landwirtschaft entlang des Rheins und auch in der Rheinhessischen Hügellandschaft wird vom Weinbau dominiert. Besonders prägend für den Landkreis Mainz-Bingen sind die Weinanbaugebiete am Mittelrhein, die Nahe und Rheinhessen, welches das größte Weinanbaugebiet Deutschlands ist. Neben dem Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden und Mainz, grenzt auch der Kreis Groß-Gerau und die Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Rhein-Hunsrück-Kreis und der Rhein-Lahn-Kreis an den Landkreis Mainz-Bingen. Außerdem gehört der Landkreis Mainz-Bingen der Region des Rhein-Main-Gebietes an. Für die Bewohner des Landkreises Mainz-Bingen gibt es eine große Auswahl an Bildungsmöglichkeiten. Von Grundschulen über Gymnasien bis hin zu Berufsschulen hat der Landkreis Mainz-Bingen jede Menge zu bieten. In der Freizeit hat man hier die Möglichkeit sich eine Menge Burgen und weitere historische Bauten anzuschauen. Nicht zuletzt die Drususbrücke in Bingen, welche die älteste mittelalterliche Steinbrücke Deutschlands ist. Wer mehr als 3.000 Jahre Geschichte Erkunden möchte, kann dies auf dem Rheinburgenweg tun. Dieser erstreckt sich mit ca. 196km von Bingen über Koblenz bis hin nach Remagen.

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