Sachverständiger Mainz-Bingen

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Mainz-Bingen
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin


55218 Ingelheim am Rhein
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Mainz-Bingen steht Ihnen B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Mainz-Bingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Mainz-Bingen kommen bzw. sich nicht in Mainz-Bingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Mainz-Bingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gebietskörperschaft „Landkreis Mainz-Bingen“ liegt im Osten von Rheinland-Pfalz. Ingelheim am Rhein ist die bevölkerungsreichste Kommune des Landkreises Mainz-Bingen und beherbergt den Sitz der Kreisverwaltung. Der Landkreis Mainz-Bingen hat rund 212.000 Einwohner (Stand: 31.07.2017). Die gesamte Ostgrenze und ein Teil der Nordgrenze des Landkreises Mainz-Bingen werden vom Rhein gebildet. Die Nahe mündet in Bingen in den Rhein. Die Landwirtschaft entlang des Rheins und auch in der Rheinhessischen Hügellandschaft wird vom Weinbau dominiert. Besonders prägend für den Landkreis Mainz-Bingen sind die Weinanbaugebiete am Mittelrhein, die Nahe und Rheinhessen, welches das größte Weinanbaugebiet Deutschlands ist. Neben dem Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden und Mainz, grenzt auch der Kreis Groß-Gerau und die Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Rhein-Hunsrück-Kreis und der Rhein-Lahn-Kreis an den Landkreis Mainz-Bingen. Außerdem gehört der Landkreis Mainz-Bingen der Region des Rhein-Main-Gebietes an. Für die Bewohner des Landkreises Mainz-Bingen gibt es eine große Auswahl an Bildungsmöglichkeiten. Von Grundschulen über Gymnasien bis hin zu Berufsschulen hat der Landkreis Mainz-Bingen jede Menge zu bieten. In der Freizeit hat man hier die Möglichkeit sich eine Menge Burgen und weitere historische Bauten anzuschauen. Nicht zuletzt die Drususbrücke in Bingen, welche die älteste mittelalterliche Steinbrücke Deutschlands ist. Wer mehr als 3.000 Jahre Geschichte Erkunden möchte, kann dies auf dem Rheinburgenweg tun. Dieser erstreckt sich mit ca. 196km von Bingen über Koblenz bis hin nach Remagen.

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